Hilfe für Angehörige bei Sucht

Angehörige · konkrete nächste Schritte

Du musst das nicht allein tragen

Wenn ein Mensch, den du liebst, mit Sucht kämpft, darfst du dir selbst Unterstützung holen – auch wenn die betroffene Person gerade keine Hilfe möchte. Du musst weder eine Diagnose stellen noch die Krise allein lösen.

Hilfe, die du selbst nutzen kannst

SuchtberatungsstelleDu kannst allein hingehen – auch ohne Zustimmung der betroffenen Person. Bitte ausdrücklich um Angehörigenberatung oder ein Angehörigengespräch.
Elterntelefon: 0800 111 0 550Kostenfreie Beratung für Eltern zu Sorgen rund um Erziehung, Familie und Sucht. Zeiten und Kontaktmöglichkeiten direkt beim Anbieter prüfen.Elterntelefon bei Nummer gegen Kummer
Der Angehörigen-AnkerSortiere Sorgen, Grenzen und mögliche nächste Schritte – auch dann, wenn die betroffene Person noch nicht mitmacht.Zum Angehörigen-Anker
Eine vertraute Person mit ins Boot holenÜberlege, wen du anrufen kannst, wenn es kippt oder du erschöpft bist. Du musst keine Geheimhaltung versprechen, die dich selbst gefährdet.

Ein erster Satz genügt

„Ich mache mir Sorgen um jemanden in meiner Familie. Ich brauche ein Gespräch für mich – und möchte wissen, wie ich unterstützen kann, ohne alles allein zu tragen.“

Du darfst auch sagen, was du nicht mehr leisten kannst. Grenzen setzen ist keine Strafe und ersetzt keine professionelle Hilfe – es kann aber schützen.

Finde passende Angebote nach Bundesland oder Stadt

Die regionalen Seiten zeigen Stellen, deren veröffentlichte Verzeichnisdaten einen Zielgruppenbezug zu Angehörigen oder Eltern enthalten. Das ist kein Nachweis, dass ein passendes Gespräch gerade verfügbar ist oder jede Altersgruppe aufgenommen wird. Bitte frage die Stelle direkt.

Hinweise zu Zielgruppen entstehen aus den Angaben der Stellen und teilweise aus der Datenklassifikation. Ein nicht angezeigtes Angebot kann trotzdem vorhanden sein. Angaben zu Öffnungszeiten und freien Plätzen bitte direkt bestätigen lassen.

Akute Gefahr: Bei Bewusstlosigkeit, Atemproblemen, schwerer Vergiftung, Krampfanfall oder unmittelbarer Suizidgefahr sofort 112 anrufen. Bei unmittelbarer Gefahr für ein Kind oder einen Jugendlichen zusätzlich den örtlichen Notdienst beziehungsweise das Jugendamt kontaktieren.

Häufige Fragen

Kann ich Hilfe bekommen, wenn die betroffene Person nicht mitkommen will?

Ja. Du kannst selbst eine Suchtberatungsstelle kontaktieren und nach einem Angehörigengespräch fragen.

Muss ich wissen, welche Diagnose oder Behandlung passt?

Nein. Beschreibe, was dich beunruhigt, und bitte die Beratungsstelle gemeinsam mit dir die nächsten Schritte zu sortieren.

Was mache ich, wenn die Situation akut gefährlich ist?

Bei Bewusstlosigkeit, Atemproblemen, schwerer Vergiftung oder unmittelbarer Lebensgefahr ruf 112.