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Suchtberatung: der erste Schritt – so läuft er ab

Die Suchtberatung ist die offene Tür ins Hilfesystem: kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Du brauchst keine Überweisung und musst dich zu nichts verpflichten – ein Anruf genügt.

  1. 1Suchtberatung
  2. 2Entgiftung
  3. 3Reha / Entwöhnung
  4. 4Adaption & Nachsorge
  5. 5Betreutes Wohnen
  6. 6Selbsthilfe

🚑 Akut gefährlich? Bei Bewusstlosigkeit, Atemproblemen, Krampfanfall oder Suizidgedanken sofort den Notruf 112 wählen.

Für wen ist das?

Für alle, die sich um ihren Konsum oder ihr Verhalten sorgen – egal ob Alkohol, Drogen, Medikamente, Glücksspiel oder Medien. Auch Angehörige können allein hingehen. Du musst nicht „schlimm genug" dran sein und nicht aufhören wollen, um einen Termin zu bekommen.

So gehst du vor

  1. Stelle aussuchenSuch eine Beratungsstelle in deiner Nähe. Viele haben offene Sprechstunden, in die du ohne Termin kommen kannst.
  2. Anrufen oder schreibenSag einfach: „Ich möchte einen Termin für ein Erstgespräch." Deinen Namen musst du am Telefon nicht nennen. Wer nicht telefonieren mag, kann oft per E-Mail oder online anfragen.
  3. ErstgesprächMeist 45 bis 60 Minuten. Du erzählst so viel, wie du möchtest. Die Beraterin oder der Berater hört zu, ordnet ein und zeigt, welche Wege es gibt.
  4. Gemeinsam planenIhr besprecht, was zu dir passt: weitere Gespräche, Entgiftung, Reha, Selbsthilfe oder erst einmal Konsum reduzieren. Nichts davon ist Pflicht.
  5. Anträge erledigenWenn du eine Reha möchtest, hilft die Beratungsstelle beim Antrag und schreibt den Sozialbericht, den die Kostenträger verlangen.

Unsicher, was du am Telefon sagen sollst? So gelingt der erste Anruf – mit Sätzen zum Ablesen.

Wer zahlt?

Die Beratung ist für dich kostenlos. Sie wird von Kommunen, Ländern und Wohlfahrtsverbänden getragen; deine Krankenkasse erfährt nichts davon.

Wie lange?

Ein erster Termin ist oft innerhalb von Tagen bis wenigen Wochen möglich. Wie viele Gespräche folgen, entscheidest du.

Was du brauchst

Nichts. Keine Überweisung, keine Versichertenkarte, keine Unterlagen. Wenn du später einen Reha-Antrag stellst, werden Versichertendaten gebraucht – das klärt ihr dann zusammen.

Wenn es hakt

Ich schäme mich zu sehr
Beraterinnen und Berater hören solche Geschichten jeden Tag. Sie stehen unter Schweigepflicht – auch gegenüber Arbeitgeber, Familie und Behörden.
Ich bekomme keinen Termin
Frag nach der offenen Sprechstunde oder ruf bei einer zweiten Stelle an. Zur Überbrückung gibt es Telefon- und Onlineberatung.
Ich weiß nicht, was ich sagen soll
Ein Satz reicht: „Ich mache mir Sorgen wegen meines Konsums." Den Rest fragt die Beratung.

Was andere erlebt haben

Hier zeigen wir, was Menschen beim ersten Kontakt wirklich erlebt haben: Gab es einen Platz? Wie lange war die Wartezeit? Woran hat es gehakt?

Dafür sammeln wir anonyme Rückmeldungen. Noch sind es zu wenige, um sie ehrlich auszuwerten – wir zeigen lieber nichts als geschätzte Zahlen.

Du hattest schon Kontakt mit einer Stelle? Such sie im Verzeichnis und tippe dort auf „Ich hatte Kontakt" – das dauert zehn Sekunden und hilft den Nächsten. Die Auswertung nach Regionen findest du im Versorgungs-Atlas.

Häufige Fragen

Erfährt mein Arbeitgeber oder die Polizei davon?

Nein. Suchtberatungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Ohne deine ausdrückliche Einwilligung wird nichts weitergegeben.

Muss ich abstinent sein oder aufhören wollen?

Nein. Du kannst auch kommen, wenn du nur wissen willst, wo du stehst, oder wenn du weniger konsumieren möchtest.

Kann ich als Angehörige oder Angehöriger kommen?

Ja. Die meisten Beratungsstellen beraten auch Partnerinnen, Eltern, Kinder und Freunde – auch dann, wenn die betroffene Person selbst (noch) keine Hilfe will.

Allgemeine Orientierung zum deutschen Suchthilfesystem – kein Ersatz für eine persönliche Beratung. Einzelheiten unterscheiden sich je Kostenträger und Bundesland; verbindlich ist, was Beratungsstelle, Klinik oder Kostenträger dir sagen. Etwas stimmt nicht? Schreib uns.

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