Suchthilfeverzeichnis › Hilfeweg › Reha / Entwöhnung
Die Entwöhnung (Sucht-Reha) behandelt die Abhängigkeit selbst – stationär, in einer Tagesklinik oder ambulant. Sie muss beantragt werden, meist bei der Rentenversicherung. Eine Suchtberatungsstelle erledigt den Antrag mit dir, kostenlos.
🚑 Akut gefährlich? Bei Bewusstlosigkeit, Atemproblemen, Krampfanfall oder Suizidgedanken sofort den Notruf 112 wählen.
Für Menschen mit einer Abhängigkeit, die nach dem Entzug lernen wollen, ohne das Suchtmittel zu leben. Die Reha ist freiwillig. Sie setzt in der Regel voraus, dass du entgiftet bist oder die Entgiftung direkt davor geplant ist.
Unsicher, was du am Telefon sagen sollst? So gelingt der erste Anruf – mit Sätzen zum Ablesen.
Die Rentenversicherung oder die Krankenkasse trägt die Behandlung. Je nach Einkommen kann eine Zuzahlung pro Tag anfallen; viele sind davon befreit. Während einer Reha der Rentenversicherung kannst du Übergangsgeld bekommen, wenn kein Lohn weitergezahlt wird.
Stationär meist mehrere Wochen bis einige Monate – bei Drogenabhängigkeit in der Regel länger als bei Alkohol oder Medikamenten. Ambulante Reha läuft neben dem Alltag über viele Monate.
Antragsformulare des Kostenträgers, Sozialbericht der Beratungsstelle, ärztlicher Befundbericht, Versichertendaten. Die Beratungsstelle hat die Formulare und weiß, was dein Kostenträger verlangt.
Hier zeigen wir, was Menschen beim ersten Kontakt wirklich erlebt haben: Gab es einen Platz? Wie lange war die Wartezeit? Woran hat es gehakt?
Dafür sammeln wir anonyme Rückmeldungen. Noch sind es zu wenige, um sie ehrlich auszuwerten – wir zeigen lieber nichts als geschätzte Zahlen.
Du hattest schon Kontakt mit einer Stelle? Such sie im Verzeichnis und tippe dort auf „Ich hatte Kontakt" – das dauert zehn Sekunden und hilft den Nächsten. Die Auswertung nach Regionen findest du im Versorgungs-Atlas.
Du hast ein Wunsch- und Wahlrecht. Nenne die Klinik im Antrag und begründe kurz, warum sie zu dir passt (Schwerpunkt, Nähe zur Familie, Kinder). Der Kostenträger muss berechtigte Wünsche berücksichtigen.
Stationär gibt Abstand vom Alltag. In der Tagesklinik bist du tagsüber in Behandlung und abends zu Hause. Ambulant gehst du ein- bis mehrmals pro Woche zur Therapie und lebst und arbeitest normal weiter. Die Beratungsstelle hilft bei der Entscheidung.
Bei Straftaten im Zusammenhang mit einer Drogenabhängigkeit kann die Vollstreckung einer Strafe unter bestimmten Voraussetzungen zugunsten einer Therapie zurückgestellt werden. Das klären Beratungsstelle, Verteidigung und Staatsanwaltschaft gemeinsam.
Allgemeine Orientierung zum deutschen Suchthilfesystem – kein Ersatz für eine persönliche Beratung. Einzelheiten unterscheiden sich je Kostenträger und Bundesland; verbindlich ist, was Beratungsstelle, Klinik oder Kostenträger dir sagen. Etwas stimmt nicht? Schreib uns.