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Betreutes Wohnen gibt Halt im Alltag: in deiner eigenen Wohnung, in einer Wohngemeinschaft oder in einer besonderen Wohnform mit Betreuung rund um die Uhr. Bezahlt wird es meist über die Eingliederungshilfe; den Antrag stellst du gemeinsam mit der Einrichtung.
🚑 Akut gefährlich? Bei Bewusstlosigkeit, Atemproblemen, Krampfanfall oder Suizidgedanken sofort den Notruf 112 wählen.
Für Menschen, die wegen ihrer Suchterkrankung den Alltag (noch) nicht allein schaffen – nach Reha oder Klinik, bei drohendem Wohnungsverlust oder nach langer Abhängigkeit. Manche Angebote verlangen Abstinenz, andere nehmen auch Menschen auf, die noch konsumieren.
Unsicher, was du am Telefon sagen sollst? So gelingt der erste Anruf – mit Sätzen zum Ablesen.
Die Betreuung zahlt meist der Träger der Eingliederungshilfe. Miete und Lebensunterhalt laufen getrennt davon – über eigenes Einkommen, Bürgergeld oder Grundsicherung. Ob du dich mit Einkommen oder Vermögen beteiligen musst, wird im Antrag geprüft.
So lange, wie der Bedarf besteht. Die Bewilligung gilt jeweils für einen begrenzten Zeitraum und wird dann verlängert oder angepasst.
Ausweis, Nachweise zu Einkommen und Miete, ärztliche Unterlagen oder Entlassberichte, soweit vorhanden. Die Einrichtung sagt dir genau, was dein Kostenträger verlangt.
Hier zeigen wir, was Menschen beim ersten Kontakt wirklich erlebt haben: Gab es einen Platz? Wie lange war die Wartezeit? Woran hat es gehakt?
Dafür sammeln wir anonyme Rückmeldungen. Noch sind es zu wenige, um sie ehrlich auszuwerten – wir zeigen lieber nichts als geschätzte Zahlen.
Du hattest schon Kontakt mit einer Stelle? Such sie im Verzeichnis und tippe dort auf „Ich hatte Kontakt" – das dauert zehn Sekunden und hilft den Nächsten. Die Auswertung nach Regionen findest du im Versorgungs-Atlas.
Nein, nicht beim ambulant betreuten Wohnen: Die Betreuung kommt zu dir nach Hause. Nur bei einem Umzug in eine Wohngemeinschaft oder besondere Wohnform gibst du die eigene Wohnung auf.
Das hängt vom festgestellten Bedarf ab – von wenigen Stunden pro Woche bis zur Betreuung rund um die Uhr.
Allgemeine Orientierung zum deutschen Suchthilfesystem – kein Ersatz für eine persönliche Beratung. Einzelheiten unterscheiden sich je Kostenträger und Bundesland; verbindlich ist, was Beratungsstelle, Klinik oder Kostenträger dir sagen. Etwas stimmt nicht? Schreib uns.