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Betreutes Wohnen bei Sucht: Formen, Antrag und Kosten

Betreutes Wohnen gibt Halt im Alltag: in deiner eigenen Wohnung, in einer Wohngemeinschaft oder in einer besonderen Wohnform mit Betreuung rund um die Uhr. Bezahlt wird es meist über die Eingliederungshilfe; den Antrag stellst du gemeinsam mit der Einrichtung.

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🚑 Akut gefährlich? Bei Bewusstlosigkeit, Atemproblemen, Krampfanfall oder Suizidgedanken sofort den Notruf 112 wählen.

Für wen ist das?

Für Menschen, die wegen ihrer Suchterkrankung den Alltag (noch) nicht allein schaffen – nach Reha oder Klinik, bei drohendem Wohnungsverlust oder nach langer Abhängigkeit. Manche Angebote verlangen Abstinenz, andere nehmen auch Menschen auf, die noch konsumieren.

So gehst du vor

  1. Angebot aussuchenÜberleg, wie viel Unterstützung du brauchst: Besuche in der eigenen Wohnung, eine betreute Wohngemeinschaft oder ein Haus mit Betreuung vor Ort.
  2. KennenlernenRuf an und vereinbare ein Infogespräch. Die Einrichtung erklärt Regeln, Kosten und ob ein Platz frei ist.
  3. Antrag auf EingliederungshilfeDer Antrag geht an den Träger der Eingliederungshilfe – je nach Bundesland zum Beispiel das Sozialamt, ein Bezirk oder ein Landschaftsverband. Die Einrichtung oder eine Beratungsstelle hilft beim Ausfüllen.
  4. Bedarf feststellenIn einem Gespräch wird geklärt, wobei du Unterstützung brauchst und welche Ziele du hast. Daraus entsteht der Hilfeplan.
  5. Einzug oder StartMit der Kostenzusage beginnt die Betreuung. Die Ziele werden regelmäßig überprüft und angepasst.

Unsicher, was du am Telefon sagen sollst? So gelingt der erste Anruf – mit Sätzen zum Ablesen.

Wer zahlt?

Die Betreuung zahlt meist der Träger der Eingliederungshilfe. Miete und Lebensunterhalt laufen getrennt davon – über eigenes Einkommen, Bürgergeld oder Grundsicherung. Ob du dich mit Einkommen oder Vermögen beteiligen musst, wird im Antrag geprüft.

Wie lange?

So lange, wie der Bedarf besteht. Die Bewilligung gilt jeweils für einen begrenzten Zeitraum und wird dann verlängert oder angepasst.

Was du brauchst

Ausweis, Nachweise zu Einkommen und Miete, ärztliche Unterlagen oder Entlassberichte, soweit vorhanden. Die Einrichtung sagt dir genau, was dein Kostenträger verlangt.

Wenn es hakt

Die Bewilligung dauert
Stell den Antrag so früh wie möglich – am besten noch aus Klinik oder Reha heraus. Frag die Einrichtung, ob ein vorläufiger Einzug möglich ist.
Ich bin wohnungslos
Dann gibt es zusätzlich Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten. Wende dich an die Wohnungsnotfallhilfe oder eine Beratungsstelle – auch ohne Meldeadresse.
Ich konsumiere noch
Es gibt Angebote ohne Abstinenzgebot. Frag gezielt danach, statt es gar nicht erst zu versuchen.

Was andere erlebt haben

Hier zeigen wir, was Menschen beim ersten Kontakt wirklich erlebt haben: Gab es einen Platz? Wie lange war die Wartezeit? Woran hat es gehakt?

Dafür sammeln wir anonyme Rückmeldungen. Noch sind es zu wenige, um sie ehrlich auszuwerten – wir zeigen lieber nichts als geschätzte Zahlen.

Du hattest schon Kontakt mit einer Stelle? Such sie im Verzeichnis und tippe dort auf „Ich hatte Kontakt" – das dauert zehn Sekunden und hilft den Nächsten. Die Auswertung nach Regionen findest du im Versorgungs-Atlas.

⏳ Wartezeit? So überbrückst du sie

Zwischen dem ersten Anruf und dem Platz liegen oft Wochen. In dieser Zeit musst du nicht allein durchhalten:

  • Akut-Anker – wenn der Druck kommt, sofort und ohne Anmeldung
  • Übergabe-Paket und Verläufe als PDF – damit der erste Termin nicht bei null anfängt
  • Community – Menschen, die dasselbe kennen

Alles zum Überbrücken der Wartezeit →

Häufige Fragen

Verliere ich meine Wohnung, wenn ich ins betreute Wohnen gehe?

Nein, nicht beim ambulant betreuten Wohnen: Die Betreuung kommt zu dir nach Hause. Nur bei einem Umzug in eine Wohngemeinschaft oder besondere Wohnform gibst du die eigene Wohnung auf.

Wie viel Betreuung bekomme ich?

Das hängt vom festgestellten Bedarf ab – von wenigen Stunden pro Woche bis zur Betreuung rund um die Uhr.

Allgemeine Orientierung zum deutschen Suchthilfesystem – kein Ersatz für eine persönliche Beratung. Einzelheiten unterscheiden sich je Kostenträger und Bundesland; verbindlich ist, was Beratungsstelle, Klinik oder Kostenträger dir sagen. Etwas stimmt nicht? Schreib uns.

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