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Öffentlich lesbarer Thread

Substitution in der JVA – Wie sicher ist das eigentlich

Ich sitz gerade in der Übergangseinrichtung, das Licht ist gedimmt und draußen wird’s immer kälter. Seit 29 Tagen bin ich clean, das ist für mich fast wie ein kleiner Meilenstein, aber ich frage mich immer noch, wie das mit der Substitution eigentlich rechtlich und medizinisch läuft, wenn man noch im Vollzug ist. In meiner Haftzeit war das nicht überall gleich. In einem Haus haben sie mir regelmäßig Methadon gegeben, im anderen war das nur ein “Ausnahmefall”, und da musste ich jedes Mal neu argumentieren, weil das Personal meinte, das sei nicht ihr Job. Hier in der Übergangseinrichtung ist das jetzt standardisiert, aber ich hör von Mitbewohnern, dass manche von denen, die vorher in einer anderen JVA waren, plötzlich keinen Zugriff mehr hatten, weil das Gericht das “Absetzen” angeordnet hat, obwohl sie noch nicht stabil waren. Ich hab mir ne Menge Studien reingezogen – ein paar aktuelle Papers sagen, dass kontinuierliche Substitution das Rückfall‑Risiko deutlich senkt, selbst nach der Entlassung. Aber dann gibt’s Berichte, dass das System manchmal „unterbricht“, weil das Feld „Substitution im Vollzug“ noch nicht richtig definiert ist. Was macht ihr, wenn ihr merkt, dass das Personal plötzlich diskutiert, ob ihr die Medikamente noch bekommt? Und gibt es aus eurer Sicht schon klare rechtliche Vorgaben, die man ansprechen kann, oder ist das eher ein Graubereich, den man immer wieder neu aushandeln muss? Ich wär echt gespannt, ob jemand von euch schon in so ’nem Dilemma war und wie ihr das gelöst habt. Vielleicht gibt’s ja sogar ’ne Studie, die das konkret belegt, dass man im Vollzug einen festen Rechtsanspruch hat – dann könnte man das ja beim Aufseher ansprechen. Danke für eure Erfahrungen!
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